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Corona Infos

 

Zum Durchlesen und ausdrucken der aktuellen Corona-Verordnung hier klicken:

(PDF öffnet sich im neuen Fenster und kann dann ausgedruckt werden)

Zum Schutz unserer Kunden und Mitarbeiter haben wir folgende Reiseregeln, die aus der rheinlanpfälzischen Verordnung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Corona-Virus resultieren.

Folgende Regeln sind zu beachten:

  • Genesene Fahrgäste oder vollständig geimpfte Fahrgäste (14 Tage nach der letzten Impfung) müssen bei Fahrtantritt Ihren Impfausweis oder einen Nachweis der Genesung vorlegen.
    Alle anderen Fahrgäste müssen beim Einstieg einen negativen Testnachweis vorlegen, der nicht älter als 24 Stunden ist
  • Beim Ein- und Ausstieg ist eine Mund/Nasenabdeckung zu tragen
  • Beim Ein- und Ausstieg ist ein Abstand von 1,5 m zu jeder Person zu halten
  • Das Fahrpersonal trägt beim Ein- und Ausstieg ebenfalls eine Mund/Nasenabdeckung
  • Vor dem Einstieg in den Bus desinfizieren Fahrgäste und Personal mit bereitgestelltem Desinfektionsmittel die Hände
  • Eine Mund/Nasenabdeckung ist derzeit freiwillig während der Fahrt zu tragen
  • Die reservierten Sitzplätze sind unbedingt einzuhalten und dürfen nicht getauscht werden
  • Wir sind verpflichtet den Familiennamen, Vornamen, die vollständige Anschrift und eine Telefonnummer eines jeden Fahrgastes zu dokumentieren und die Daten für die Dauer von drei Wochen nach der Beendigung der Fahrt aufzubewahren, damit eine etwaige Infektionskette nachverfolgt werden kann.

Unsere Busse wurden mit speziellen antiviralen Filtern ausgestattet und werden stets intensiv gereinigt und desinfiziert.

Wir bedanken uns für Ihr Verständnis und wünschen Ihnen eine angenehme Reise.

Studie der TU Berlin zeigt: Fahrt in Reisebussen birgt nur geringes Infektionsrisiko.

Der Bundesverband Deutscher Omnibusunternehmer (bdo) sieht aktuelle wissenschaftliche Untersuchungen als weiteren Beleg dafür, dass Reisebusfahrten unter verantwortungsbewussten Bedingungen nicht als kritisch in Hinblick auf mögliche Corona-Infektionen zu sehen sind. Zu den Hauptfaktoren dafür gehören der stark ausgeprägte Luftaustausch in den Fahrzeugen und die umfassenden Hygienekonzepte, die einer Verbreitung von Aerosolen entgegenstehen. Neue Antivirale Hochleistungspartikelfilter sorgen für noch mehr Sicherheit. Zahlen des Robert Koch-Instituts hatten zuvor bereits gezeigt, dass öffentliche Verkehrsmittel ausdrücklich nicht Treiber der Pandemie sind.

Berlin, den 27. Oktober 2020 – Der Bundesverband Deutscher Omnibusunternehmer (bdo) hat am Dienstag eine aktuelle wissenschaftliche Untersuchung der TU Berlin als wichtigen Beitrag zur Diskussion über das Infektionsrisiko in verschiedenen Lebenssituationen bewertet. Demzufolge sorgen unter anderem die Vorkehrungen der Busbranche sowie die technischen Voraussetzungen der Fahrzeuge dafür, dass Busse nicht als kritisch in Hinblick eine Infektionsgefahr zu betrachten sind. Neue Antivirale Hochleistungspartikelfilter können für noch mehr Sicherheit sorgen. Entsprechende Erkenntnisse zur Wirksamkeit von Schutzmaßnahmen hat Anfang dieser Woche der Untersuchungsbericht des Hermann-Rietschel-Instituts der Technischen Universität Berlin in einer Studie für Daimler Buses zutage gebracht.

Prof. Dr. Martin Kriegel, Leiter des Instituts, sagte zu den gewonnenen Ergebnissen: „Die Situation in Reisebussen mit einem raschen Luftwechsel ist im Vergleich zu anderen täglichen Situationen nicht besonders kritisch für die Fahrgäste zu bewerten, sofern die AHA-Regeln eingehalten werden. Es besteht also nur ein sehr geringes Risiko, selbst wenn ein Infizierter Teil einer Reisegruppe sein sollte.“

Christiane Leonard unterstrich die Bedeutung derartiger wissenschaftlicher Erkenntnisse beim Umgang mit der Corona-Pandemie: „Die Gesundheit der Fahrgäste hat für Busunternehmen stets höchste Priorität. Die aktuellen Ergebnisse der TU-Studie liefern einen weiteren Beleg dafür, dass Fahrten in Reisebussen unter verantwortungsvollen Bedingungen kein erhöhtes Infektionsrisiko mit sich bringen. Die vorgelegten Erkenntnisse bestätigen damit, was das Robert Koch-Institut bislang in seiner Analyse der Orte und Situationen herausgefunden hat, die für den Großteil der Corona-Infektionen in Deutschland verantwortlich sind: Öffentliche Verkehrsmittel wie der Bus sind ausdrücklich nicht Treiber der Pandemie. Derartige wissenschaftlichen Erkenntnisse sind wichtig für den richtigen Umgang mit dem zunehmenden Infektionsgeschehen und sollten die Basis für alle weiteren Entscheidungen sein.“
„Zur Einordnung der Ergebnisse führte Christiane Leonard weiter aus: „Die Busunternehmen in Deutschland engagieren sich mit ihren ausgefeilten Hygienekonzepten massiv für den Gesundheitsschutz. Trotzdem bringt die Corona-Pandemie für die Busbranche eine dramatische wirtschaftliche Krise. … wir möchten weiterhin Menschen für den Bus als das umweltfreundlichste Verkehrsmittel gewinnen und die Mobilität der Bürgerinnen und Bürger bestmöglich gewährleisten.“

Quelle: bdo vom 27.10.2020

CORONA-Maßnahmen – INFOS

Zu den Empfehlungen gehören folgende Maßnahmen, die wir getestet haben und die wir mit machbarem Aufwand bei unseren Busreisen umsetzen können:

  • Fester Sitzplan im Reisebus

Jedem Fahrgast wird für die gesamte Dauer der Beförderung ein bestimmter Sitzplatz zugewiesen. Der Fahrgast darf nur denjenigen Sitzplatz einnehmen, der ihm zugewiesen worden ist. Ein Sitzplan ist im Fahrzeug mitzuführen und nach der Fahrt mit den Kontaktdaten der Reisegäste aufzubewahren.

 

  • Abstand halten

Vermeiden Sie Begrüßungsrituale wie Umarmen oder Händeschütteln. Für Husten und Niesen gilt die übliche Hygiene-Etikette.

 

  • Desinfektion der Hände

Fahrgäste müssen sich vor jedem Betreten des Busses die Hände waschen oder desinfizieren. Bitte nutzen Sie die dafür bereitgestellten Desinfektionsspender. Für unterwegs kann es sinnvoll sein, wenn Sie selbst auch Desinfektionsmittel bei sich führen.

 

  • Service an Bord des Reisebusses

Es wird nur ein eingeschränkter Bordservice möglich sein. Beim Ausgeben von Getränken trägt das Buspersonal Einweghandschuhe und einen Mund-Nasen-Schutz. Die Bordtoilette bleibt in Betrieb, die Benutzung sollte jedoch auf das Minimum beschränkt werden. Das WC wird regelmäßig desinfiziert.

Das Reisegepäck wird allein vom Bus-Chauffeur verladen, der dabei einen Mund-Nasen-Schutz trägt.

 

  • Reinigung und Belüftung des Reisebusses

Die Reinigung des Busses wird noch einmal intensiviert. Insbesondere Haltegriffe, Klapptische und Türgriffe werden nach jeder Fahrt gründlich desinfiziert.

Vor Fahrtantritt und in den Pausen wird der Reisebus gründlich durchlüftet. Während der Fahrt sorgen Klimaanlage und die regelbaren Gebläse an den Sitzplätzen für ausreichend Luftzirkulation.

Der Klimaspezialist Konvekta (Schwalmstadt) stellt in diesem Zusammenhang klar, dass Klimaanlagen keine zusätzliche Gefahrenquelle darstellen – vorausgesetzt, sie werden entsprechend den Vorschriften gewartet, was für uns eine Selbstverständlichkeit ist!

Sie führen Frischluft nach innen und Kondenswasser nach außen ab. Auch bei einer reinen Luftumwälzung wird diese getrocknet und die aufgenommene Feuchtigkeit aus dem Fahrzeug abgeschieden.

 

  • Information über die geltenden Infektionsschutzmaßnahmen

Alle Reisegäste werden vom Busfahrer vor Fahrtantritt über die geltenden Infektionsschutzmaßnahmen, die während der gesamten Reise aktuell gelten, informiert.

Sollten behördlicherseits weitere Regeln verabschiedet werden, werden wir diese selbstverständlich ebenfalls einarbeiten.

 

Vorteile bei Gruppenreisen:

  • Die Nachverfolgbarkeit der Kontakte ist bei Gruppenreisen von vornherein gegeben, denn schon mit der Buchung der Reise werden alle Kontaktdaten jedes Reisegastes erfasst.
  • Bei unseren Gruppenreisen reisen Sie in einer feststehenden, definierten Reisegruppe, die sich in ihrer Zusammensetzung während der gesamten Reise nicht ändert.
  • Feste Sitzpläne im Reisebus gibt es bei Omnibus-Wydra GmbH bereits seit vielen Jahren. Die Sitzplätze können meist schon bei der Buchung einer Reise reserviert werden.

Hygienekonzept für Busreisen in Rheinland-Pfalz

Für alle Busreisen, die nicht zum ÖPNV gehören, sind die folgenden Hygienemaßnahmen zu beachten:

Organisation der Reise:

a) Kontaktdaten aller Personen (Name, Vorname, Anschrift, Telefonnummer) sowie der Start- und Endzeitpunkt der gebuchten Reisesind nach Einholen des Einverständnisses zur Ermöglichung einer Kontaktpersonennachverfolgung zu dokumentieren und durch den Reiseveranstalter für den Zeitraum von 1 Monat beginnend mit dem Tag des Besuchs aufzubewahren und im Anschluss unter Beachtung der DSGVO zu vernichten. Eine Verarbeitung der Daten zu anderen Zwecken ist nicht zulässig.

b) Der Verzehr von Speisen im Reisebus ist untersagt.

Personenbezogene Einzelmaßnahmen:

a) Personen mit erkennbaren Symptomen einer Atemwegsinfektion dürfen im Regelfall nicht an der Busreise teilnehmen.

b) Alle Personen müssen sich bei Betreten des Busses die Hände desinfizieren oder waschen. Geeignete Waschgelegenheiten bzw. Desinfektionsspender sind durch den Betreiber vorzuhalten.

c) Die geltenden Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln (inkl. allgemeinen Regeln des Infektionsschutzes wie „Niesetikette“, Einordnung von Erkältungssymptomen etc.) sind durch geeignete Hinweisschilderkenntlich zu machen

d) Fahrgäste sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter tragen eine Mund-Nasen-Bedeckung, soweit die Corona-Bekämpfungsverordnung in der je-weils geltenden Fassung dies anordnet.

e) Fahr- und Kassenpersonal kann durch eine Trennscheibe geschützt wer-den. Personal, das durch eine Trennscheibe oder sonstige geeignete Schutzmaßnahmen geschützt ist, ist von der etwaigen Trageverpflichtung eines Mund-Nasenschutzes befreit.

Einrichtungsbezogene Maßnahmen:

a) In Sanitär- und Aufenthaltsräumen (z.B. Schlafraum für Ersatzfahrer) sind Händedesinfektionsmittel, Flüssigseife und Einmalhandtücher zur Verfügung zu stellen.

b) Es sind gezielte Maßnahmen zu treffen, um die Belastung des Innenraums mit Aerosolen zu minimieren. Der Reisebus ist ausreichend zu belüften.

Generell gilt:

a) Für die Einhaltung der Regelungen ist eine im Reisebus anwesende Person zu benennen.

b) Im Übrigen kann die zuständige Behörde in begründeten Einzelfällen auf Antrag Ausnahmen zulassen oder andere Hygieneanforderungen erlassen, sofern eine Vorgabe nach CoBeLVO nicht zwingend ist, das Schutzniveau vergleichbar erscheint und der Zweck der CoBeLVO eingehalten wird.

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